695 MDR Sa 14.06.25 21:15:18
p0p000 p0u0
55=%55 <555 Juni 600<
!!#!#! #!#!
Mutterschutz nun auch bei Fehlgeburten
Ab 1. Juni gibt es auch Mutterschutz
für Frauen, die ihr Kind nach der 12.
Schwangerschaftswoche verloren haben.
Bislang gab es für sie nur den Weg,
sich krankschreiben zu lassen, um sich
eine Erholungszeit zu verschaffen.
Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
ist gestaffelt: Ab der 13. Schwanger-
schaftswoche stehen der Frau zwei Wo-
chen zu, ab der 17. Schwangerschafts-
woche sechs Wochen und ab der 20. acht
Wochen.
Während des Mutterschutzes dürfen Ar-
beitgeber Frauen nicht beschäftigen, es
sei denn, sie wollen selber eingesetzt
werden.